Ich bin Grundeigentümer in Mecklenburg-Vorpommern und möchte meine Flächen nutzbar machen.
Ich bin Projektentwickler in Mecklenburg-Vorpommern.
Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern: Erfolge mit Rückenwind

Mecklenburg-Vorpommern dreht auf: 3.722 Megawatt installierte Onshore-Leistung (Ende 2023) sichern dem Land im Nordosten der Bundesrepublik den sechsten Rang auf der Leistungstabelle. Beim Zubau ist der Trend deutlich: 2023 kamen 184 Megawatt hinzu, was einem Anstieg von 223 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Tatsächlich bietet auch die landschaftliche Vielfalt jede Menge Potenzial für den Windenergieausbau.
Jeder Landkreis von den Küstenregionen bis ins Binnenland nutzt seine spezifischen Standortvorteile. Vor allem die Regionen Vorpommern-Rügen und Nordwestmecklenburg bringen exzellente Windverhältnisse dank ihrer Küstenlage mit.
Im Landesinneren punkten die Landkreise Rostock und Ludwigslust-Parchim hingegen mit weitläufigen, windexponierten Flächen. Und auch die Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald leisten ihren Beitrag mit ihren Höhenlagen und Freiflächen.
Bereits etablierte Windenergiestandorte bestmöglich auszunutzen ist dabei ein Schlüsselfaktor: 30 Prozent der Neuinstallationen im Jahre 2023 ersetzten ältere Modelle durch moderne Windenergieanlagen, womit Mecklenburg-Vorpommern im Bundesdurchschnitt liegt. Es ist eine Strategie, die sich auszahlt: Höhere Leistung bei gleichbleibender Flächennutzung, gesteigerte Effizienz und optimierte Netzintegration.
Was aber nicht heißt, dass keine neuen Windenergiestandorte hinzukämen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) verpflichtet, bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche zur Nutzung durch Windkraftanlagen bereitzustellen. 2032 sollen es sogar 2,1 Prozent sein. Diese Flächenziele sind Teil der bundesweiten Vorgaben, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu meistern und die Klimaziele zu erreichen. Dabei erfolgt die Ausweisung der Windvorranggebiete auf regionaler Ebene durch die Planungsverbände des Landes.
Theoretisch ginge in Mecklenburg-Vorpommern aber deutlich mehr. Schon heute liegt das nutzbare Flächenpotenzial für Windkraft bei 4,43 Prozent der Landesfläche – unter Einhaltung von Siedlungsabständen und Beachtung anderer besonderer Schutzgüter, wie im Windenergieerlass 2023 festgelegt. Aktuell sind 0,9 Prozent ausgewiesen – an zu wenig Spielraum für die regionalen Planungsverbände kann es allerdings nicht liegen.
Bessere Ausbaubedingungen für Windenergie in MV
Schon in den Genehmigungszahlen für 2023 spiegelt sich der Erfolg beim Windkraftausbau in Mecklenburg-Vorpommern wider: Windenergieprojekte mit einer Gesamtleistung von 713 Megawatt erhielten grünes Licht – das ist Platz 4 im Bundesvergleich. Und auch bei den Ausschreibungen punktet der Nordosten: Mit 322 Megawatt Zuschlägen sicherte sich das Land 2023 einen beachtlichen Teil des bundesweiten Volumens.
Ein besonderes Aushängeschild des Landes ist das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, das 2016 verabschiedet wurde. Anwohner und Gemeinden im Umkreis von fünf Kilometern um eine Windkraftanlage können so direkt finanziell profitieren – sei es durch Gesellschaftsanteile oder Ausgleichszahlungen. Pro Windrad fließen so jährlich zwischen 15.000 und 40.000 Euro in die Gemeindekassen.
Für Projektentwickler bietet Mecklenburg-Vorpommern somit gute Perspektiven: erstklassige Windverhältnisse, wachsende Akzeptanz und deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren.

Mit dem „Planungserlass Wind-an-Land“ vom Februar 2023 revolutioniert Mecklenburg-Vorpommern seine Genehmigungspraxis. Die naturschutzrechtlichen Bewertungen werden nun in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt gebündelt, wo statt bisher acht Prüfern in den Landkreisen nun 30 zusätzliche Experten die Verfahren beschleunigen. Das Ziel ist ehrgeizig: Genehmigungen sollen künftig in sieben Monaten statt wie bisher in mehreren Jahren erteilt werden.
Auch rechtlich weht ein frischer Wind: Die neue Flexibilisierungsklausel beziehungsweise Gemeindeöffnungsklausel erlaubt es Kommunen seit Januar 2023, per Ratsbeschluss Windenergieanlagen auch außerhalb klassischer Vorranggebiete zu ermöglichen. Zudem wurde die Position der Windenergie bei Abwägungsentscheidungen deutlich gestärkt. Ein Beispiel: Während früher selbst 15 Kilometer entfernte Windräder wegen möglicher Beeinträchtigungen historischer Sichtachsen blockiert werden konnten, müssen Denkmalschutzbehörden ihre Einwände nun innerhalb von vier Wochen substantiiert begründen – sonst gilt ihre Zustimmung automatisch als erteilt.
Dynamische Windenergiemärkte brauchen verlässliche Partner – diese Rolle nimmt Mecklenburg-Vorpommern mit zunehmender Überzeugung ein. Die Landesenergieagentur fungiert als zentrale Anlaufstelle und unterstützt Kommunen wie Projektierer mit gebündeltem Know-how bei der Realisierung ihrer Vorhaben. Von der ersten Planung bis zur finalen Genehmigung steht den Akteuren damit ein erfahrener Partner zur Seite. Ein weiteres Signal dafür, dass der Windenergiestandort MV für die Zukunft bestens aufgestellt ist.
Windkraft in Mecklenburg-Vorpommern – Chancen für Flächeneigentümer
Sie besitzen Land in Mecklenburg-Vorpommern und fragen sich, ob Ihre Fläche für Windenergie geeignet sein könnte? Ob Ackerland in Vorpommern oder eine Anhöhe in der Mecklenburgischen Seenplatte – möglicherweise liegt Ihr Grundstück in einem der neu ausgewiesenen Windvorranggebiete. Dank des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes profitieren Sie nicht nur von den Pachteinnahmen, sondern können auch direkt am wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen partizipieren. Und mit dem technologischen Windenergiefortschritt können selbst Standorte, die vor wenigen Jahren noch als unattraktiv galten, heute in den Fokus der Projektentwickler rücken.
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