Hessen hat in den letzten Jahren entscheidende Weichenstellungen vorgenommen, um den Windenergieausbau voranzutreiben. Mit der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) im Jahr 2022 wurde ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei der Planung von Windenergieanlagen dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit ein besonderes Gewicht beigemessen wird.
Obendrein hat die Landesregierung die Genehmigungsverfahren für Windenergieprojekte gestrafft und vereinfacht. Durch die Bündelung von Zuständigkeiten und die Digitalisierung von Prozessen konnten die Genehmigungszeiten bislang deutlich verkürzt werden. Dies schafft Planungssicherheit für Investoren und beschleunigt den Ausbau.
Ein weiterer Pluspunkt: Hessen setzt auf eine breite Bürgerbeteiligung bei der Planung von Windparks. Durch frühzeitige Information und die Möglichkeit zur Mitsprache soll die Akzeptanz für Windenergieprojekte erhöht werden. Innovative Konzepte wie Bürgerwindparks oder kommunale Beteiligungsmodelle werden gezielt gefördert.
Für Projektentwickler bietet Hessen somit attraktive Rahmenbedingungen: Klare rechtliche Vorgaben, effiziente Genehmigungsverfahren und eine offene Haltung gegenüber erneuerbaren Energien sind essenziell für eine zügige und erfolgreiche Projektrealisierung.
Es ist nicht allein Hessens geografische Lage mit seinen naturräumlichen Voraussetzungen, die einen effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Windenergieanlagen ermöglichen. Mit dem Konzept der Windenergie im Wald werden Synergien genutzt und Potenziale erschlossen. So wird auch hier durch eine sorgfältige Standortauswahl und umfassende Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt, dass die Artenvielfalt geschützt und wertvolle Lebensräume erhalten bleiben.
Um die Akzeptanz für Windenergieprojekte weiter zu steigern, setzt die hessische Landesregierung zusätzlich auf umfassende Informations- und Beteiligungsangebote. Über das Bürgerforum Energiewende Hessen werden Expertenhearings, Kommunikationsangebote für Kommunen und Workshops zu finanziellen Beteiligungs- und Profitmöglichkeiten angeboten.
Ein besonderes Instrument ist jedoch die Windenergiedividende: Kommunen, auf deren Gebiet Windenergieanlagen im Staatswald errichtet werden, profitieren direkt von den Pachteinnahmen. Sie können bis zu 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrags aus der Verpachtung landeseigener Flächen im Staatswald erhalten.
Die Antragstellung ist für alle hessischen Kommunen möglich, die nicht selbst von Windenergieprojekten profitieren können. Die Gelder können frei für kommunale Projekte verwendet werden. Diese direkte finanzielle Beteiligung schafft Anreize für Kommunen, den Windenergieausbau zu unterstützen.
Proaktive Maßnahmen wie diese tragen dazu bei, Vorbehalte abzubauen und die Unterstützung für die Windenergie in der Bevölkerung zu festigen – eine wichtige Basis für die erfolgreiche Realisierung neuer Projekte.