Die Staatsregierung in Sachsen hat einige starke Instrumente etabliert, um mehr Tempo in den Windenergieausbau zu bringen. Da wäre zum einen das neue Beteiligungsgesetz, das seit 01.01.2025 greift und Kommunen direkt an den Erträgen der Windkraftanlagen beteiligt.
Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um ein Windrad erhalten mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde, was sich auf etwa 20.000 bis 40.000 Euro pro Jahr und pro Anlage summieren kann. Diese Gelder fließen zweckgebunden in lokale Projekte wie Kitas, Schulen, Feuerwehren oder Vereine und sollen so die Akzeptanz für Windenergie vor Ort erhöhen.
Für Projektentwickler schafft das Beteiligungsgesetz nicht nur eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz, sondern auch klare wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die kalkulierbaren Abgaben an Kommunen lassen sich von Beginn an in die Projektkalkulation integrieren und können als Argument in der Flächenakquise und Bürgerkommunikation genutzt werden.
Zum anderen wurde eine „Flexibilisierungsklausel“ eingeführt, die den Städten und Gemeinden mehr Freiheiten bei der Planung von Windrädern einräumt. Nach dieser soll es seit Januar 2023 möglich sein, von ursprünglichen Regionalplänen und dem Landesentwicklungsplan abzuweichen, wodurch viele neue Flächen für Windräder zur Verfügung stünden.
Gerade für Projektentwickler bedeuten diese neuen Regelungen eine deutliche Entschlackung früherer Planungshemmnisse. Die Möglichkeit, auch außerhalb klassischer Vorranggebiete zu bauen und lokal abgestimmte Abstandsregelungen für Windkraftanlagen in Sachsen zu nutzen, erlaubt eine flexiblere Projektentwicklung – und eröffnet zusätzliche Potenziale in bislang unerschlossenen Regionen.
So wäre es möglich, Windenergieanlagen auch außerhalb der klassischen Vorranggebiete zu errichten. Nach dem neuen Baurecht können Kommunen zusätzlich durch Beschluss des Gemeinde- oder Stadtrates die 1.000-Meter-Abstandsregel unterschreiten.
Von der Flexibilisierungsklausel dürfte aber auch die Geschwindigkeit der Zulassungsverfahren profitieren: Planungsämter werden dazu verpflichtet, innerhalb von bestimmten Fristen eine Entscheidung zu treffen.
Ziel ist es, bis Ende 2027 alle notwendigen Flächen für den Windkraftausbau zu definieren, um das ehrgeizige Ziel von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie bis 2032 zu erreichen – eine gewaltige Steigerung vom aktuellen Stand.
Die Akzeptanz innerhalb der ostdeutschen Bundesländer, zu denen auch Sachsen gehört, liegt mit 54% unter den Werten in Westdeutschland mit 73%. Um die Zustimmung zu verbessern, fungiert seit 2021 die Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (DSS EE) als Vermittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen.
Mit einem umfangreichen Werkzeugkasten unterstützt sie Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Energieprojekten. Flankiert wird dies von der Informationskampagne „Energieland Sachsen. Gemeinsam erneuern“, die über Radiothemenwochen und die jährlichen Sächsischen Energietage die Chancen der Energiewende vermittelt.